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   BVerwG, 27.05.1997 - 3 B 40.97   

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https://dejure.org/1997,28974
BVerwG, 27.05.1997 - 3 B 40.97 (https://dejure.org/1997,28974)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1997 - 3 B 40.97 (https://dejure.org/1997,28974)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 3 B 40.97 (https://dejure.org/1997,28974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensmangel - Aufklärungsrüge - Äußerung - Mangel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80

    Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 3 B 40.97
    Maßgeblich für die hiernach gebotenen Hinweise des Vorsitzenden ist die rechtliche Beurteilung des Gerichts (Urteil vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 32).
  • BVerwG, 14.02.1984 - 3 B 111.81

    Verfolgungsschäden und Vertreibungsschäden nach dem Lastenausgleichsgesetz -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 3 B 40.97
    Der Vorsitzende hat in diesem Rahmen dafür Sorge zu tragen, daß eine Klage nicht an der Unbeholfenheit und mangelnden Vertrautheit eines Klägers mit für ihn unübersehbaren und nicht zu durchschauenden Vorschriften scheitert (Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 3 B 111.81 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 Nr. 34).
  • BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 60.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1997 - 3 B 40.97
    Ein Gerichtsvorsitzender darf in der mündlichen Verhandlung davon ausgehen, daß ein Kläger derartige Äußerungen bedacht und in seiner weiteren Prozeßführung berücksichtigt hat (Beschluß vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 60.95 -).
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